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Das Pensionskonto gilt für alle nach dem 1.1.1955 Geborenen (ausgenommen Notare, Landes- und Gemeindebedienstete). Die Zahlen am Pensionskonto richtig zu verstehen, ist nicht immer einfach und für viele auch in ihrer Bedeutung nicht nachvollziehbar.

Auf Ihrem Pensionskontoauszug finden Sie folgende Informationen:

  • Welchen Pensionsanspruch haben Sie aktuell erworben?
  • Wann erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Alterspension?
  • Wie hoch ist die Erstgutschrift Ihres Pensionskontos?
  • Sind alle Versicherungszeiten bei der Pensionsversicherung korrekt registriert?

Sie sollten auf jeden Fall so rasch als möglich in Ihr Pensionskonto Einsicht nehmen, da die „Erstgutschrift“ die Grundlage für die weitere Berechnung Ihrer Pension bildet!

Am einfachsten können Sie Ihren Pensionskontoauszug online abrufen, indem Sie Ihr Handy als mobile Bürgerkarte freischalten lassen. Unsere Top-Berater haben eine spezielle Ausbildung absolviert und bieten Ihnen als besonderes Service die kostenlose Aktivierung Ihres Handys als Bürgerkarte an. Damit sind für Sie auch viele weitere Amtswege online möglich.

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Holen Sie sich Ihren persönlichen Pensionskontoauszug und lassen Sie sich über Ihren gesetzlichen Pensionsanspruch informieren. Als Ihr persönlicher Vorsorgeberater kann ich auf Basis der Informationen von Ihrem Pensionskontoauszug auf Ihre ganz persönliche Pensionssituation eingehen und eine entsprechende, individuelle Kalkulation erstellen.

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